Die spanischen Verkehrsregeln müssen strikt eingehalten werden. Sie finden die Verkehrsregeln hier (auf Spanisch) >>>


Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften:

- Die Straßenverkehrsordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet von Málaga, und die Benutzer und Eigentümer von Straßen und öffentlichen oder privaten Grundstücken müssen sich daran halten.

- Wenn es möglich ist, benutzen die Radfahrer Radwege oder entsprechend gekennzeichnete Pfade. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

- Nach § 121,5 (Straßenverkehrsordnung) dürfen Fahrräder nicht auf Bürgersteigen, Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren.

- Wenn Sie mit dem Fahrrad auf der Straße fahren, müssen Sie auf der rechten oder mittleren Spur bleiben (falls vorhanden). Die linke Spur ist nur dann zu benutzen, wenn es aufgrund der Straßenverhältnisse keine andere Möglichkeit gibt, oder um nach links abzubiegen.

- Wenn Sie auf Radwegen oder ähnlichen, von anderen Verkehrsteilnehmern getrennten Wegen fahren, müssen Sie besonders vorsichtig sein, wenn Sie auf Abschnitte stoßen, die Sie mit Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssen, z. B. Fußgängerüberwege, die den Radweg kreuzen.

- Es ist verboten, auf Busspuren zu fahren, die nur für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind.

- Radfahrer dürfen in Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und in Wohngebieten fahren, wobei auf Fußgänger und Kinder Rücksicht genommen werden muss.

- Pflichten und Beschränkungen in Bezug auf den Konsum von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka, Stimulanzien und ähnlichen Substanzen gelten für Radfahrer ebenso wie für Fahrer aller anderen Fahrzeugarten.

Verbotenes Verhalten für Radfahrer

In Übereinstimmung mit der geltenden Straßenverkehrsordnung und um eine sichere Fahrradfahrt zu gewährleisten, müssen die folgenden Vorschriften beachtet werden:

- Die Benutzung mobiler Geräte (Telefone usw.) ist weder auf Fahrrädern noch auf anderen Fahrzeugen erlaubt.

- Nicht genehmigte Rennen oder ähnliche Wettbewerbe sind verboten.

- Geschwindigkeitsüberschreitungen oder abrupte Fahrmanöver, die eine ernste Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger darstellen, sind verboten.

Zustand der Fahrräder

Um Ihr Fahrrad im Straßenverkehr nutzen zu können, muss es mit einer entsprechenden Ausstattung versehen sein:

- Ein funktionierendes Bremssystem vorne und hinten.

- Eine Fahrradklingel. Ähnlich klingende Geräte werden nicht als geeignet angesehen.

- Die Fahrräder müssen mit Vorder- und Rücklicht sowie Rückstrahler ausgestattet sein, wenn Sie nachts, durch Tunnel oder bei Witterungsbedingungen fahren, die die Sicht erheblich beeinträchtigen. Reflektoren in den Speichen und Pedalen werden ebenfalls empfohlen.

Treiber

- Kinder unter 7 Jahren müssen in einem zugelassenen Kindersitz mit einem zugelassenen Helm befördert werden. Dies gilt nur, wenn der Fahrer älter als 18 Jahre ist.

- Helme werden empfohlen, sind aber nicht vorgeschrieben, es sei denn, der Benutzer ist 16 Jahre oder jünger.

- Gegenstände können bei Tag und Nacht auf dem Fahrrad transportiert werden, sofern sie sicher befestigt sind. Dabei müssen bestimmte Gewichtsbeschränkungen beachtet werden.

- Wenn der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist, sind Anhänger für Gepäck oder Kinder erlaubt.

- Es wird empfohlen, nicht mit einem Kinderanhänger auf verkehrsreichen Straßen zu fahren. Versuchen Sie stattdessen, auf Radwegen oder verkehrsberuhigten Zonen und Fußgängerzonen (die für Fahrräder zugelassen sind) zu fahren.

- Der Anhänger muss für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein (gleiche Bedingungen wie für die Fahrräder).


Bitte beachten Sie, dass dies nur einige Beispiele sind. Sie sehen aber, dass in Spanien großer Wert auf die Verkehrssicherheit gelegt wird. Deshalb sollten Sie beim Radfahren immer die größtmögliche Aufmerksamkeit und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.